Organe des Elternvereins

 

Hauptversammlung Sie ist die Versammlung aller Mitglieder gemäß Vereinsgesetz. Sie wählt einmal im Schuljahr den Obmann, seinen Stellvertreter und die Vorstandsmitglieder.

Elternausschuss Er ist das Beratungsorgan des Vorstandes und besteht aus allen Elternvertretern und Stellvertretern der Klassen des Gymnasiums sowie den Vorstandsmitgliedern.

Vorstand Er leitet den Verein und besteht aus Obmann/Obfrau, Schriftführer, Kassier und deren Stellvertretern.

Rechnungsprüfer Beide Rechnungsprüfer werden von der Hauptversammlung gewählt und dürfen keinem Organ angehören, dessen Tätigkeit geprüft wird.

Schiedsgericht Es ist eine Schlichtungseinrichtung für vereinsinterne Streitigkeiten. Es wird aus ordentlichen Mitgliedern gebildet.

Statuten des Elternvereins (Zum Öffnen des PDF-Dokuments bitte anklicken)