Organe der Schulpartnerschaft
Was ist das Klassenforum?
Das Klassenforum ist an Volksschule und Kooperative Mittelschule das Entscheidungs- und Beratungsgremium für die einzelne Klasse. Das Klassenforum wird vom Klassenlehrer zu einer Sitzung innerhalb der ersten acht Wochen jedes Schuljahres einberufen. Bei dieser Sitzung ist auch die Wahl des Klassenelternvertreters und seines Stellvertreters durchzuführen. Dem Klassenforum gehören mit beschließender Stimme der Klassenlehrer oder Klassenvorstand und die Eltern der Schüler der betreffenden Klasse an.
Welche Entscheidungen werden im Klassenforum getroffen?
Das Klassenforum hat mit Ausnahme der Beschlussfassung über Schulordnung und Werbung die gleichen Kompetenzen wie das Schulforum, sofern es sich ausschließlich um Angelegenheiten der Klasse handelt. Es ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel der Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der Klasse und der Klassenlehrer oder Klassenvorstand anwesend sind. Themen, die wesentliche Interessen aller Schülerinnen und Schüler und deren Familien berühren, sollten vor einer endgültigen Entscheidung auch in den Klassenforen diskutiert werden.
Was ist das Schulforum?
Das Schulforum ist für alle Angelegenheiten zuständig, die zwei oder mehrere Klassen der Schule betreffen. Die Einberufung erfolgt durch die Schulleitung. Die erste Sitzung muß innerhalb der ersten neuen Wochen des Schuljahres stattfinden.Mitglieder des Schulforums sind: Schulleiter/in, Klassenlehrer oder Klassenvorstände, Klassenelternvertreter (1 Stimme pro Klasse).
Welche Entscheidungen werden im Schulforum getroffen?
- Planung und Durchführung (Ziel, Inhalt, Dauer) mehrtägiger Schulveranstaltungen
- Erklärung der Veranstaltung zur schulbezogenen Veranstaltung oder Schulveranstaltung
- Erstellung einer Hausordnung
- Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen
- Durchführung von Veranstaltungen betreffend die Schulgesundheitspflege
- Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen (§6 Abs 1 und 3 lit. B des SchuOG)
- Autonome Schulzeitregelung - unterrichtsfreie Tage
Was ist der Schulgemeinschaftsausschuss (SGA)?
Der § 64 des Schulunterrichtsgesetzes schreibt dem Gymnasium ausdrücklich die Bildung eines Schulgemeinschaftsausschusses vor. Dieser setzt sich aus je drei Vertretern der Schüler, Eltern und Lehrern zusammen, den Vorsitz führt der Direktor. Die SGA-Vertreter der Eltern werden vom Vorstand des Elternvereines gewählt. Die gewählten Elternvertreter des SGA sind "Organe" der Schule und daher an den Instanzenweg gebunden. Für den SGA als beratendes und entscheidendes Organ gelten die gleichen Vorschriften wir für sonstige behördliche Organe. Die Mitglieder des SGA unterliegen daher sowohl der Amtsverschwiegenheit als auch der Verantwortung für ihre Entscheidungen. Er gibt keine Stimmenthaltung.
Was wird im SGA entschieden? Dem SGA obliegen Entscheidungen über:mehrtägige Schulveranstaltungen: Art, Planung, Kostenbeiträge, Dauer, Anzahl, Zahl der Begleitpersonen (Über Ziel, Inhalt und Dauer von Schulveranstaltungen bis zu einem Tag entscheidet der Direktor).
- die Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung
- die Durchführung (einschließlich Terminfestlegung) von Elternsprechtagen
- die Hausordnung
- die Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen
- die Bewilligung zur Organisation der Teilnahme von Schülern an Veranstaltungen
- die Durchführung von Veranstaltungen der Schullaufbahnberatung
- die Durchführung von Veranstaltungen betreffend der Schulgesundheitspflege unter Einbeziehung des Schularztes
- Vorhaben, die der Mitgestaltung des Schullebens dienen
- die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen
- die schulautonome Festlegung von Eröffnungs- und Teilungszahlen
- schulautonome Schulzeitregelungen: die Beschlussfassung der Erklärung zu schulfreien Tagen